Wohnraumsuche

unter dem baubiologischen Aspekt: Funkarm

Tipps zur Suche für verschiedene Mietsituationen

MEHRFAMILIENHÄUSER, ggf. Nachbarn von allen Seiten

  • Die Funksituation kann sich von einem zu dem anderen Tag ändern, z.B., durch Neuanschaffungen des Nachbarn von wlanfähigen Haushalts- und Mediengeräten wie Drucker, Kaffeemaschine, Nähmaschine, Fotoapparat usw. Bei solchen Geräten ist WLAN vom Werk aus EINgestellt und somit strahlend.

  • Der Nachbar, könnte eine andere Einstellung zum Funk haben z. B. denkt er, dass Powerlan eine probate Alternative sei oder ein Öko-DECT nicht strahlen würde oder ein Smartphone wäre schon nicht so schlimm.

  • Oder der Nachbar empfängt regelmäßig funkenden Besuch.

Abhilfe:

- Den Hausbewohnern Informationen über Funkauswirkung zur Verfügung stellen. Aufklärung leisten, besonders wirksam sind Demonstrationen mit einem akustischem Messgerät.

- Wenn es eine große Wohnung ist, Abstand zum Nachbarn halten

- Ggf. abschirmen, was aber auch Nachteile hat. Dafür bitte einen Fachmann hinzuziehen, der mit den Grenzwerten 'SBM15' arbeitet.

- Umziehen und sich einen neuen Wohnraum suchen

 

 

 

EINFAMILIENHÄUSER sind bei ausreichendem Abstand zur Nachbarschaft ideal, dort besteht die größstmögliche Sicherheit, vor Funk-Nachbarn.

Durch eine geringe Rente oder Grundsicherung bleiben freistehende Häuser evtl. unrealisiert, wenn kein Partner mit festem Einkommen unterstützend mitwirken kann.

 

Abhilfe:

- Bauwagen, Wohnwagen, Tiny Houses bieten eigenen Wohnraum, sind günstiger und flexibler. Hinweis: Zum Aufstellen solcher Bauten, bitte unbedingt vorher über Standortregelungen erkundigen, z. B. hier: www.rollinghomes.de.

- abseits gelegene Ferienhäuser befristet anmieten. Für einen längeren Aufenthalt bitte vorher erkundigen, ob dort ein Dauerwohnsitz, 1.Wohnsitz gestattet ist.

 

 

 

EINLIEGERWOHNUNGEN in einem Einfamilienhaus

Vermieter ohne Verständnis des baubiologischen Aspekts Funk:

  • Risiken wie oben, siehe unter „Mehrfamilienhäuser“

Vermieter mit Verständnis des baubiol. Aspekts Funk, z. B. durch eigene Sensibilität des Vermieters:

  • sind verständnisvoll und versuchen ggf. auch weitestgehend auf Funk zu verzichten und vermieten daher lieber an funksensible Menschen als an Nicht-Sensible.

  • Der Mieter kann seine Situation durch einen Umzug schnell ändern, falls die nachbarschaftliche Funksituation nicht mehr stimmig ist. Der Vermieter ist durch Mieter-Kündigungschutzgesetze nicht so schnell handlungsfähig, wie ein Mieter. Was dazu führen kann, dass vorzugsweise lieber an Kurzzeitmieter wie Feriengäste vermietet wird.

Abhilfe:

- Wegen der unterschiedlichen Ausprägung der Sensibilitäten, sind vor der Vermietung klare Absprachen zur Rücksichtnahme sinnvoll.

- ggf. Probewohnen nachfragen/anbieten

- verständnisvolle Verwandte, Freunde und Bekannte ansprechen, ob die Ihnen eine Wohnung/ein Zimmer in ihrem Haus zur Verfügung stellen oder ggf. an- oder ausbauen könnten.

 

 

 

HINWEIS: Sie denken über Entstörungs- und Neutralisierprodukte nach, oder Ihr Vermieter bietet Ihnen solche an? Bitte informieren Sie sich bei einer neutralen Stelle über solche Techniken, aber bitte nicht beim Hersteller oder beim Verkäufer, der Verkaufsprovisionen bekommt. Auch Abschirmungen sind nicht überall generell als Abhilfe anzusehen. Fragen Sie bei einem neutralen Sachverständigen oder Baubiologen nach.

Empfehlenswert ist u. a. das Buch Stress durch Strom und Strahlung von Wolfgang Maes, 6. Auflage, z. B.  ab S. 271ff "Fragwürdiger Markt".

 

 




 

FAZIT

Es ist heutzutage nicht leicht Wohnraum zu finden, der dauerhaft funkfrei bzw. -arm bleibt, nicht nur wegen des zunehmenden Funk-Ausbaus, sondern auch wegen

  • der zunehmend „smarten“ Nachbarwohnungen

  • ggf. mangelnder Langzeit-Vermietungsbereitschaft von sensiblen Vermietern, s. o.

  • ggf. zu geringes Budget für Mietkosten auf dem freien Wohnungsmarkt

Abhilfe:

- Wohnungen/Räume in einem Umfeld mit gleichgesinnten Menschen, die Verständnis haben

- ein baubiologisches Haus mit klarer Nutzungsordnung, in der Funk- und E-smog-Armut für alle Bewohner gleichermaßen gilt

- Wohnraum mit Mitbestimmungsrecht (Hausordnung gemeinsam demokratisch regeln)

 

 

LÖSUNG

für eine sichere Zukunft in einem funk- und e-smogarmen Lebensraum bieten sich idealerweise Häuser an, die von Menschen mit gleichem Interesse getragen werden, in denen alle oben genannten Voraussetzungen gelten (siehe unter Fazit, Abhilfe).

 

Diese Gemeinschaften können von jeder natürlichen Person, jederzeit und überall gegründet werden.

Es wäre eine fantastische Vorstellung, wenn es solche Gemeinschaften demnächst überall in Deutschland /Europa gäbe. In unserer smarten Zeit bedarf es zukunftsorientierte Menschen, die bereit sind, Wohnen aktiv zu organisieren.

Erstes Projekt ist bereits gegründet und hat noch Aufnahmekapazität für MitgestalterInnen:

Ansonsten selber gründen und hier listen lassen. Mut verändert alles.

  • im Elsass/Frankreich, unter: www.fennematt.info                                     

Vielen Dank an die Initiatoren!

 

 

Weitere Vorteile:

- bezahlbarer, unkündbarer Wohnraum bis ins hohe Alter

- keine Mietpreiserhöhungen

- keine Vermieterwillkür, kein Nachbarschaftsdiskussionen wegen des E-smog-Themas

- Gemeinschaftsräume, Arbeitsräume, Garten zu geringen Kosten

- ggf. gegenseitige Unterstützung im Alltag

- alleine sein können, aber nicht müssen

 

TIPP: Für diesen Wohnraum gibt es in Deutschland staatliche Förderprogramme für ALG II (Hartz IV)-Empfängerinnen und ErwerbminderungsrenteInnen, für alle Menschen mit oder ohne Eigenkapital.